Anwaltskanzlei Dr. Hourand

 

 

 

Die Kanzlei ist auf die Gebiete Familienrecht, Erbrecht und Gesell-

schaftsrecht, einschließlich der steuerlichen Bezüge, spezialisiert.

Wir bitten deshalb um Verständnis, dass die Kanzlei andere Mandate (Mietrecht, Arbeitsrecht, Steuerstrafrecht) nur annimmt, soweit diese

im Einzelfall in sachlichem oder rechtlichem Zusammenhang mit einem Mandat auf dem Gebiet des Familien-, Erb- oder Gesellschaftsrechts stehen. Selbstverständlich vermitteln wir Ihnen auf Wunsch in allen anderen Fällen gerne einen kompetenten und zuverlässigen Rechts-

beistand.